Bei Krediten für Selbständige handelt es sich um Bankprodukte aus dem Bereich der Fremdfinanzierung, die sich in einigen wesentlichen Punkten von den herkömmlichen Darlehen, die vor allem Angestellten, Arbeitern und Beamten zur Verfügung stehen, unterscheiden.
Darlehen für Selbständige nur für Finanzkräftige?
Vor nicht allzu langer Zeit war es für die Berufsgruppe der Freiberufler und Selbständigen so gut wie unmöglich, an einen sogenannten Kredit für Selbständige zu kommen. Betroffen waren davon selbstverständlich nicht alle, die dieser Zielgruppe angehören. Finanzstarke freiberuflich oder selbständig Tätige hatten im Großen und Ganzen nie ein Problem mit der einer erfolgreichen Gewährung eines Darlehens für Selbständige.
Anders hat sich hingegen die Situation all jener gestaltet, die nicht über den notwendigen finanziellen Hintergrund verfügt haben. Bis vor wenigen Jahren hatte der überwiegende Großteil der Banken das Produkt „Darlehen für Selbständige“ sogar überhaupt nicht in ihrem Portfolio. Inzwischen hat sich die Situation dahingehend verbessert, als dass ein Kredit für Selbständige nun von fast jedem Geldinstitut prinzipiell angeboten wird.
Voraussetzungen für ein Darlehen für Selbständige
Für die betreffende Zielgruppe bedeutet dies, dass ein Kredit für Selbständige für jeden eine reelle Möglichkeit darstellt, sofern er über eine positiv zu beurteilende Bonität verfügt. Die Darlehen für Selbständige, die aktuell auf dem Markt angeboten werden, zeichnen sich dadurch aus, dass sie den Kreditnehmern im Großen und Ganzen dieselben Konditionen bieten, die auch für die sogenannten normalen Darlehen Gültigkeit haben, die von Personen mit einem festen Einkommen und einem unbefristeten Dienstverhältnis in Anspruch genommen werden können.
Diverse Unterschiede sind allerdings nach wie vor bei den Voraussetzungen für einen Kredit für Selbständige festzustellen. Im Klartext bedeutet dies, dass all jene Personen, für die im Rahmen einer Fremdfinanzierung ausschließlich ein Darlehen für Selbständige infrage kommt, sich von Seiten der Bank einer gründlicheren Überprüfung unterziehen lassen müssen als Angehörige anderer Berufsgruppen. Dies kann sich zwar von Kreditgeber zu Kreditgeber unterscheiden, man sollte in der Regel aber auf jeden Fall den Nachweis einer bereit länger andauernden, erfolgreichen freiberuflichen bzw. selbständigen Tätigkeit erbringen können.
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