Durch das Wegfallen der staatlichen Eigenheimzulage ist die Anzahl an Bauwilligen in den vergangenen Jahren stark zurückgegangenen. Allerdings gibt es auch weiterhin verschiedene Formen der staatlichen Förderung beim Hausbau, wenn auch in anderen Formen als bei der bekannten Eigenheimzulage.
Wenn man bereits frühzeitig weiß, dass man in Zukunft ein Haus bauen will, dann empfiehlt sich ein Bausparvertrag. Die Zahlungen in einen solchen Bausparvertrag werden nämlich vom Staat mit der sogenannten Wohnungsbauprämie subventioniert. Sollte man von seinem Arbeitgeber beispielsweise vermögenswirksame Leistungen bezahlt bekommen, dann ist eine Einzahlung dieser in den Bausparvertrag zu empfehlen, denn dadurch wird von staatlicher Seite noch eine Arbeitnehmersparzulage gewährt. Dadurch erhält man die Möglichkeit, dass man über Jahre hinweg ein gewisses Kapital mit Hilfe staatlicher Zuschüsse ansparen kann. Dadurch, dass man mit dem Vertragsabschluss einen festen Zinssatz erhält, ist diese Form der Förderung der Baufinanzierung heute immer noch weit verbreitet und beliebt.
Eine ganz neue Form von staatlicher Förderung ist das sogenannte Wohn-Riestern. Mit dem neuen Eigenheimrentengesetz vom 4. Juli 2008 ist beschlossen worden, dass Wohneigentum eine bestimmte Form der Altersvorsorge darstellt und durch das geschaffene mietfreie Wohnen im Rentenalter eine zweite Rentenzahlung zur freien Nutzung in Anspruch genommen werden kann. Das Kapital, was im Riester-Vertrag angespart wird, kann man zu drei Viertel oder auch ganz zum Immobilienerwerb in Form eines Hauses oder einer Eigentumswohnung nutzen. Auch kann man bereits während der Ansparphase Kapital zur Eigenheimerwerbung und Baufinanzierung entnehmen, ohne dass dieses wieder eingezahlt werden muss.
Andere Optionen staatlicher Förderung beim Hausbau ergeben sich außerdem durch ständig erneuerte Angebote von Bausparkassen und Versicherungen, die man sich bei einem geeigneten und kompetenten Finanzberater als Baufinanzierung vorstellen lassen kann.
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